AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inkrafttreten
Die Reservationsvereinbarung tritt nach schriftlicher Bestätigung beider Parteien in Kraft. Dies erfolgt durch gegenseitige Unterzeichnung des Veranstaltungsvertrages.
Die Reservationsvereinbarungen und deren Änderungen betreffend Leistungen vom Rössli Hurden Fesura Immobilien AG werden für das Hotel und Restaurant erst verbindlich, wenn sie durch das Hotel bestätigt und durch den Auftraggeber schriftlich rückbestätigt sind und die Anzahlung von mindestens CHF 3’000.00 bei der Schwyzer Kantonalbank Kontonummer: Fesura AG 185681-0062, Schwyzer Kantonalbank Postfach 6431 Schwyz Clearing-Nr. 777, Swift-Adresse: KB SZ CH 22, Iban-Nummer: CH5600777001856810062 eingegangen sind.
Wir behalten uns das Recht vor, von einer Offerte zurückzutreten, solange keine unterzeichnete Vertragskopie vorliegt.
Mitgebrachte Getränke
Dies ist nach Absprache mit der Geschäftsleitung möglich, bedarf allerdings einer Voranmeldung der genauen Zahl und Art. Wir verrechnen dafür ein Zapfengeld von CHF 45.00 pro angebrochene Flasche à 75dl.
Brenn- und Feuerwerkskörper
Das Abbrennen von Brennkörpern (z.B. Wunderkerzen etc.) innen und aussen ist untersagt.
Verlängerung
Verlängerungen von Veranstaltungen über Mitternacht hinaus sind möglich, bei vorheriger Absprache. Für die Zeit ab 24.00 Uhr berechnen wir eine Pauschale von CHF 300.00 pro Stunde.
Die von der Veranstaltung erzeugten Lärmemissionen sind nach Schweizer Gesetz soweit zu begrenzen, dass sie 93dB nicht übersteigen.
- Bis 22.00 Uhr ist die Musik mit geöffneten Türen gestattet
- Von 22.00 – 24.00 Uhr müssen alle Türen des Seepavillons geschlossen sein
- Von 00.00 – 02.00 Uhr ist lediglich Tafelmusik gestattet, d.h. kein aufdringlicher Bass, Live-Musik oder Verstärker
- Ab 02.00 Uhr ist die Musik abzustellen
- Definitive Polizeistunde ist freitags und samstags um 02.00 Uhr.
Parkplätze
Es steht eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen gratis am Haus zur Verfügung.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf dem „Parkplatz Holzbrücke“ auf dem Seedamm zu parken.
Bitte parken Sie ihr Fahrzeug nur auf den markierten Parkfeldern.
Preise
Unsere Kalkulationen basieren auf der bestätigten Teilnehmerzahl. Die aufgeführten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8 % bzw. 3.6% (Logement).
Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Vorauszahlung
Anzahlung von CHF 3’000.00
Bei kurzfristige Reservationen Anzahlung nach Absprache
Rechnungsstellung
Sie erhalten die Gesamtrechnung einige Tage nach Ihrem Anlass per Post zugestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 5 Tagen fällig.
Bei überfälligen Rechnungen wird eine Mahngebühr von CHF 40.00 verrechnet.
Haftung
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die an Räumen, Einrichtungen, Gerätschaften, Mobiliar und Umschwung durch sein eigenes Verschulden, bzw. durch das Verschulden von ihm engagierten oder eingeladenen Drittparteien entstehen.
Die Rössli Hurden Fesura Immobilien AG lehnt jegliche Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Materialien und Gerätschaften ab, die vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten oder eingeladenen Drittparteien ins Haus gebracht worden sind.
Reinigung
Infolge von ausserordentlicher Verschmutzung notwendig werdende Spezialreinigungen sowie Entsorgungen werden dem Auftraggeber verrechnet.
Weitere Bestimmungen
Der Auftraggeber bezieht sämtliche gastgewerbliche Leistungen von Rössli Hurden Fesura Immobilien AG.
Das Probeessen wird nach Vertragsabschluss auf die Hochzeitsrechnung gesetzt. Ist der Vertrag noch nicht unterschrieben, so ist der Betrag gemäss Menüpreis in der Offerte unmittelbar nach dem Essen zu begleichen.
Übermässig zerbrochenes Geschirr und Gläser werden an 2.00 CHF pro Stück in Rechnung gestellt.
Anwendbares Recht/ Gerichtsstand
Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand: Rössli Hurden Fesura Immobilien AG, Freienbach Schwyz.
Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftlichkeit.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen Seepavillon
Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig, spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu melden. Wird bis um 09.00 Uhr am Veranstaltungstag die Personenanzahl nochmals reduziert,
werden für die abgesagten Personen 20% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt-Abweichungen von mehr als 20% müssen mind. vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich gemeldet werden.
Die definitive Teilnehmerzahl muss uns 7 Tage vor dem Anlass gemeldet werden. Verringert sich die Personenanzahl um mehr als 5 Personen, so werden pro abwesender Person 60% des Menüpreises in Rechnung gestellt. Für nicht erscheinen der Gäste werden die vollen Menükosten verrechnet. Zusätzliche Gäste werden zu den vereinbarten Konditionen verrechnet.
Leistungen und Zahlungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Vertrages zur Zahlung dieser Leistungen innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist. Diese beträgt im 5 Tage. Die Rechnung enthält die Eigenleistungen der Rössli Hurden Fesura Immobilien AG sowie allfällige Leistungen von Dritten, die auf Bestellung des Auftraggebers für Drittparteien ausgelegt worden sind.
Annullationskosten
- 90 Tage = 20%
- 60 Tage = 40%
- 30 Tage = 60%
- 14 Tage = 80%
Vereinbarte Sonderleistungen wie Dekoration und Unterhaltung etc., die infolge Absage nutzlos werden, sind in jedem
Fall zu vergüten.
Besteht für die Rössli Hurden Fesura Immobilien AG die begründete Annahme, dass aufgrund eines geplanten oder eines sich im Gange befindlichen Anlasses die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden oder Gäste, bzw. die ordentliche Führung ihres Betriebes oder ihr Ruf gefährdet sein könnte, so kann sie die Vereinbarung jederzeit im Voraus entschädigungslos annullieren, bzw. während des Anlasses mit voller Kostenfolge für den Auftraggeber auflösen.
Exklusivmiete Seepavillon
ab 50 Personen CHF 2‘000.00
Lärmschutz
Es gilt die übliche Ruhezeitregelung; ab 22.00 Uhr müssen die Fenster geschlossen werden (Klimaanlage vorhanden).